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Broschüre des Sozialministerium:
Querschnittsmaterie Behinderung in Österreich

Länderporträt Österreich: Sozialpolitik, Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit

Inhalt

  1. 1 Prinzipien des österreichischen Wohlfahrtsstaates
  2. 2 Überblick über die österreichische Sozialwirtschaft
  3. 3 Soziale Arbeit in Österreich
  4. 4 Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Mitarbeitende und LeiterInnen in sozialwirtschaftlichen Organisationen
  5. 5 Auswirkungen des demografischen und technologischen Wandels
  6. 6 Fazit
  7. 7 Literatur
  8. Autorinnen

Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle Rahmenbedingungen, Entwicklungen und Herausforderungen in Sozialpolitik, Sozialwirtschaft und Sozialer Arbeit in Österreich.

1 Prinzipien des österreichischen Wohlfahrtsstaates

Österreich erwirtschaftete im Jahr 2017 ein Bruttoinlandsprodukt von knapp 370 Milliarden €. Bei einer Bevölkerungszahl von 8,7 Millionen EinwohnerInnen im Jahr 2017 [1] belief sich das BIP/Kopf auf 42.000€ (2017) [2]. Im EU-Vergleich lag Österreich damit an sechster Stelle hinter Luxemburg, Irland, Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Im internationalen Vergleich hat Österreich einen sehr großzügigen Wohlfahrtsstaat. Im Jahr 2015 verzeichnete Österreich Sozialausgaben von knapp 11.900€ pro EinwohnerIn [3] und hatte damit im EU-Vergleich die sechsthöchsten Ausgaben hinter Luxemburg, Dänemark, Schweden, den Niederlanden und Finnland. Gemessen an Kaufkraftparitäten verzeichnete Österreich in Bezug auf die Sozialausgaben pro Kopf sogar den dritthöchsten Wert. Die Sozialquote belief sich in den Jahren 2014 und 2015 auf 29,8% des österreichischen BIPs. Damit liegt Österreich über dem EU-28 Durchschnitt von 28,6% (Wert aus 2014). Die Summe der österreichischen Sozialausgaben belief sich im Jahr 2015 auf knapp 103 Milliarden €, was den höchsten Wert seit 1995 darstellt.

Der Großteil der Sozialausgaben wird für den Bereich Alter und Hinterbliebene ausgegeben (49% der gesamten Sozialausgaben), gefolgt von Gesundheitsversorgung/Krankheit und Invalidität (32%), sowie Kinder und Familien (9%). Die Bereiche Arbeitslosigkeit (5%) und Wohnen und soziale Ausgrenzung (3%) gehören damit zu den finanziell unbedeutenderen Ausgabenbereichen im österreichischen Sozialsystem (BMASK, 2016). Im EU-Vergleich zeigt sich bei Betracht der Ausgabenrelationen eine vergleichsweise höhere Gewichtung der Bereiche Alter und Hinterbliebene, Kinder und Familien, sowie Arbeitslosigkeit. Vergleichsweise geringe Ausgaben werden für die Bereiche Wohnen und soziale Ausgrenzung sowie Gesundheitsversorgung / Krankheit und Invalidität geleistet.

Geldleistungen überwiegen im österreichischen Sozialsystem, im Jahr 2015 waren knapp 69% aller Leistungen Geldzahlungen, was über dem EU-28 Durchschnitt von 65% (Wert aus 2014) liegt. Allerdings schwankt die Relation zwischen Geld- und Sachleistungen zwischen den einzelnen Funktionsbereichen beträchtlich. In den Bereichen Krankheit/Gesundheitsversorgung (86% aller Leistungen), sowie Wohnen und soziale Ausgrenzung (52% aller Leistungen) überwiegen Sachleistungen, während der Geldleistungsanteil in den verbleibenden Bereichen eine dominante Stellung einnimmt (BMASK, 2016). Seit dem Eintritt in die EU im Jahr 1995 zeigt sich eine leichte Tendenz in Richtung Stärkung der Sachleistungskomponente. Der Anteil der Sachleistungen stieg von 1995, wo er bei 26% lag, auf 31% im Jahr 2015. Dieser Anstieg ist in allen Funktionsbereichen mit Ausnahme des Bereichs „Wohnen und soziale Ausgrenzung“ zu bemerken. Besonders hervorzuheben sind in dieser Hinsicht der extensive Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung, die Priorisierung von Rehabilitationsmaßnahmen über Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen sowie die Erweiterung von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Heitzmann, Österle, & Pennerstorfer, 2015).

Der österreichische Sozialstaat wird in der vergleichenden Literatur als konservativer oder korporatistischer Wohlfahrtsstaat beschrieben (vgl. Esping-Andersen 1990). Zentrale Elemente, die für das österreichische System wesentlich sind, sind der enge Konnex zwischen sozialer Sicherung und Erwerbsarbeit, ein hoher Stellenwert des Statuserhalts und eine zentrale Bedeutung von Familien als Erbringerinnen von Sozialleistungen. Das Versicherungsprinzip dominiert die Bereiche Alter, Gesundheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall. Finanziert werden diese Bereiche in großen Teilen durch Versicherungsbeiträge durch ArbeitgeberInnen und –nehmerInnen im Umlageverfahren, wobei besonders in den Bereichen Alter und Gesundheit ein nicht zu vernachlässigender Anteil an Steuerfinanzierung eine Rolle spielt. In den Bereichen Familie und Pflege überwiegt hingegen ein universelles steuerfinanziertes System; bedarfsorientierte Leistungen dominieren schließlich den Bereich Wohnen und soziale Ausgrenzung (BMASK, 2016; Heitzmann & Österle, 2008). Für den österreichischen Wohlfahrtsstaat sind des Weiteren eine hohe Konsensorientierung, eine starke Rolle der Sozialpartnerschaft, sowie hohe Kontinuität charakteristisch (Österle & Heitzmann, erscheinend). So können in den letzten zwei Jahrzehnten – trotz Beitritt zur Europäischen Union (1995) und Wirtschaftskrise – keine größeren Änderungen in der sozialpolitischen Ausrichtung festgestellt werden (Österle & Heitzmann, erscheinend). Nichtsdestotrotz wurden seit 2010 in einigen sozialstaatlichen Bereichen kostendämpfende Maßnahmen gesetzt. Für Personen im Erwerbsalter wurden bspw. aufgrund der restriktiveren Praxis bei Invaliditätspensionen und vorzeitigen Alterspensionen unterdurchschnittliche Anstiege der Sozialausgaben verzeichnet; andererseits zeigte sich eine gegenteilige Entwicklung in Folge des starken Ausbaus mobiler und stationärer Betreuungseinrichtungen (Steiner, 2017, S. 172).

Die Kompetenz in der Sozialgesetzgebung teilen sich Bund, neun Länder sowie die Gemeinden, wobei sozialversicherungsrechtliche und allgemeine Leistungen dem Bund zugeordnet sind, während Länder und Gemeinden größtenteils für das Gesundheitswesen, das Wohnungswesen, für soziale Dienste, Kinder- und Jugendhilfe, die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen und die bedarfsorientierte Mindestsicherung zuständig sind (vgl. z.B. Heitzmann & Österle, 2008). Die föderalistischen Strukturen in Österreich bedingen in manchen Arbeitsfeldern unterschiedliche Dienstleistungsangebote für ähnliche Zielgruppen. So wird Schulsozialarbeit bspw. in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunktsetzung und unter verschiedenen strukturellen Rahmenbedingungen in Kooperation mit LehrerInnen und SchulpsychologInnen angeboten. Auch die Angebote der Wohnungslosenhilfe gestalten sich in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, da Wohnungspolitik Ländersache ist. Besonders bezüglich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gab es hier in den letzten Jahren vermehrte Diskussionen und Bemühungen, Leistungen zu vereinheitlichen, was bis dato jedoch nicht gelungen ist. Weitere wichtige Akteure in der österreichischen Sozialpolitik sind der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Sozialpartner, die aus ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenvertretungen bestehen.

Angesichts vergleichsweiser niedriger Arbeitslosigkeit, geringer Armutsgefährdungsraten sowie einer relativ gleichen Verteilung der Haushaltseinkommen, kann der österreichische Wohlfahrtsstaat als relativ effektiv beschrieben werden. Allerdings weist Österreich eine extreme Vermögenskonzentration, auch aufgrund der Tatsache, dass es keine Erbschaftssteuer gibt, auf. Des weiteren verzeichnet Österreich eine anhaltend hohe Ungleichheit zwischen Frauen und Männern, was sich in einer ungleichen Verteilung von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit und einer der höchsten Stundenlohnunterschieden zwischen den Geschlechtern im Europavergleich widerspiegelt. Des Weiteren zeigt sich in Österreich eine anhaltend niedrige soziale Mobilität. Bildungschancen hängen stark vom Haushaltseinkommen der Eltern ab. Durch die Wirtschaftskrise erhöhte sich darüber hinaus die Langzeitarbeitslosigkeit: So hat sich die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen seit 2008 verdreifacht. Eine weitere aktuelle Problemlage ist der starke Anstieg der Mieten in den letzten Jahren, wodurch Menschen mit niedrigen Einkommen überproportional belastet sind (BMASK, 2017). In der  Bundeshauptstadt Wien wohnen rd. 500.000 der insgesamt 1,9 Millionen Personen in Gemeindewohnungen. Obwohl der kommunale Wohnbau eine wesentliche Rolle spielt, ein städtisches Delogierungspräventionsprogramm und ein „housing first“-Prinzip gilt, werden zahlreiche Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe benötigt, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Eine wachsende Gruppe obdachloser Menschen stammt aus EU-Ländern wie z.B. Ungarn, Deutschland, Slowakei, Polen oder Rumänien. Viele der EU-BinnenmigrantInnen versuchen, der Armut in ihren Ländern zu entkommen, finden in Österreich jedoch auch nur bedingt oder prekäre Arbeitsverhältnisse vor, die eine entsprechende Wohnversorgung unmöglich machen. 14 % der österreichischen Bevölkerung galten 2017 laut Daten aus der EU-SILC Erhebung als armutsgefährdet [4], d.h. ihr Einkommen lag unter 60% des Medianeinkommens, weitere 4% als manifest arm. Rund 116.000 Kinder und Jugendliche sind von manifester Armut betroffen (Statistik Austria, 2018). Im Jahr 2016 bezogen insgesamt 307.533 Personen (+ 23.159 Personen gegenüber 2015) Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), wobei 56% der BezieherInnen in Wien lebte (Pratscher, 2017). Die steigende Zahl der BMS-BezieherInnen hat den politischen Diskurs in Richtung einer bundesweiten Vereinheitlichung der Höhe des BMS-Bezuges und verschärfter Zugangsbedingungen für Asylberechtigte befördert.

2 Überblick über die österreichische Sozialwirtschaft

In Österreich gibt es in der Sozialwirtschaft eine langjährige Tradition an Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Nonprofit Organisationen (vgl. Pennerstorfer, Schneider, & Badelt, 2013). Sehr oft werden soziale Dienstleistungen öffentlich finanziert, aber durch private Nonprofit Organisationen erstellt. Gewinnorientierten Organisationen kann in dieser Arbeitsteilung eine immer noch eher untergeordnete Rolle zugesprochen werden, obwohl hier in den letzten Jahren – besonders in einzelnen Teilbereichen wie dem Pflegebereich (vgl. z.B. Heitzmann et al., 2015 für eine nähere Beschreibung zu Änderungen im Pflegebereich insbesondere der 24h-Pflege) oder der Flüchtlingshilfe (vgl. z.B. Frühwirth & Lachmayer, 2015; Schenk, 2015) – bedeutende Veränderungen zu beobachten waren, die teilweise auch sehr kontrovers diskutiert wurden.

Die Größe und volkswirtschaftliche Bedeutung der österreichischen Sozialwirtschaft sind nicht leicht zu bestimmen. Das liegt zum einen daran, dass es keine einheitliche Definition gibt, was die österreichische Sozialwirtschaft ausmacht, und zum anderen an der Tatsache, dass viele sozialwirtschaftliche Unternehmen nicht oder nur sehr oberflächlich statistisch erfasst sind. Zum ersten erwähnten Punkt lässt sich festhalten, dass der Begriff Sozialwirtschaft in Österreich nicht sehr weit verbreitet ist und stattdessen unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden. Es bleibt etwa unklar, ob mit sozialwirtschaftlichen Organisationen auch Unternehmen aus dem Gesundheitswesen gemeint sind, ob beispielsweise ausschließlich Nonprofit Organisationen als sozialwirtschaftliche Unternehmen gelten oder der Sektor breiter gefasst auch öffentliche oder gewinnorientierte Unternehmen miteinschließt.

Wir gehen in diesem Artikel von einer eher breiten Definition aus, und meinen Organisationen, die soziale Dienstleistungen erbringen, unabhängig von ihrer institutionellen Form. Soziale Dienstleistungen sind in dieser Definition bedarfs- und personenorientierte beratende, betreuende und unterstützende Tätigkeiten, die von (meist professionellen) HelferInnen – z.B. SozialarbeiterInnen – in Koproduktion mit KlientInnen bzw. KundInnen erbracht werden, um Veränderungen oder die Erhaltung bestehender Zustände im Sinne des Gemeinwohls zu bewirken. In der ÖNACE Klassifikation, der österreichischen Version der Klassifikation von Wirtschaftszweigen sind das hauptsächlich die Kategorien „Heime“ (Q87) und „Sozialwesen“ (Q88) (siehe: Statistik Austria, o.J.-a). Im Abschnitt „Gesundheitswesen“ sind außerdem noch „Krankentransporte und Rettungsdienste“ und die „Hauskrankenpflege“ relevante Bereiche für die österreichische Sozialwirtschaft. Bei näherer Betrachtung dieser Wirtschaftsklassifikation zeigt sich des Weiteren, dass diese im Abschnitt Sozialwesen nicht ausreichend differenziert ist, sodass viele wichtige, zum Teil jedoch sehr heterogene anbietende Organisationen in eine Art „Restsammelkategorie“ „Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt“ fallen, wodurch es schwierig wird, für Teilbereiche der Branche konkrete Aussagen zu treffen. Nach Daten der Statistik Austria gab es im Jahr 2016 44.962 Organisationen (inklusive der Klein- und Kleinstunternehmen) in den Wirtschaftsbereichen 87 (Pflege) und 88 (Sozialwesen), was ca. 8% aller österreichischer Unternehmen ausmacht (Statistik Austria, o.J.-b). Damit sind jedoch die erwähnten Teilabschnitte im Bereich „Gesundheitswesen“ oder anderen Abschnitten, die die Sozialwirtschaft außerdem tangieren könnten, wie z.B. die „Kindergärten und Vorschulen“ oder „sonstigen Vereinen“ nicht abgedeckt, womit die erwähnten Zahlen zur Sozialwirtschaft tendenziell eine Untergrenze darstellen. Dimmel und Schmid (2013) schätzten für das Jahr 2012 hingegen, dass die österreichische Sozialwirtschaft aus ca. 6.300 Vereinen, 300 GmbHs und 20 Kooperativen bestand. In dieser Schätzung wurden somit keine öffentlichen Anbieter inkludiert. Die beiden doch sehr unterschiedlichen Angaben unterstreichen einmal mehr die spärliche Datenlage und den geringen Informationsstand für Österreich. Von Nonprofit Organisationen in den Wirtschaftsbereichen Q87 (Pflege) und Q88 (Sozialwesen) wurde im Jahr 2013 eine Bruttowertschöpfung von ca. 3 Milliarden € geleistet (Leisch, Pennerstorfer, & Schneider, 2016).

Wie erwähnt sind in der österreichischen Sozialwirtschaft Anbieter unterschiedlicher institutioneller Natur tätig. Größtenteils sind das öffentliche und Nonprofit Organisationen, aber auch gewinnorientierte Unternehmen spielen in einzelnen Teilsektoren eine nicht unbedeutende Rolle. In der ÖNACE Kategorie Q88 (Sozialwesen) erwirtschafteten Nonprofit Organisationen 89% der Bruttowertschöpfung, d.h. Nonprofit Organisationen ist die bei weitem wichtigste institutionelle Anbieterform im Sozialwesen. Im Bereich der Heime ist die Anbieterlandschaft um einiges diverser: Hier erwirtschafteten Nonprofit Organisationen ca. 45% der gesamten Bruttowertschöpfung (vgl. Leisch et al., 2016).

Als Vertretung der Arbeitsgeber wurde im Jahr 1997 die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) gegründet. Sie ist eine Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe mit freiwilliger Mitgliedschaft. Ziel war es u.a., einen bundesweiten Kollektivvertrag für Gesundheits- und Soziale Dienste, die Behindertenarbeit, die Kinder- und Jugendwohlfahrt und für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen vorzubereiten, was mittlerweile umgesetzt wurde. Der SWÖ-Kollektivvertrag gilt für mehr als 100.000 Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer (Sozialwirtschaft Österreich, 2018), einzelne Organisationen, wie die Caritas oder der Verein Neustart haben jedoch ihre eigenen Kollektivverträge. Die SWÖ mit ihren 430 Mitgliedsorganisationen im Jahr 2016 nimmt im österreichischen Sozialwirtschaftsdiskurs auch eine wichtige Stellung ein, etwa indem Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen (z.B. zur Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, zum Gesundheitsberufsregister, zum Erwachsenenschutz-Gesetz oder zur Kürzung der Mindestsicherung) abgegeben werden. Im Hinblick auf die Novelle des Vergaberechts (2016) wurde mit anderen Dachverbänden ein Leitfaden mit Qualitätskriterien für ausschreibende Stellen erarbeitet. Ebenfalls 2016 wurde ein sektorübergreifendes Bündnis für Gemeinnützigkeit mit Dachverbänden aus den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit gegründet, um die Rahmenbedingungen für Gemeinnützigkeit in Österreich zu verbessern und die Rolle des Dritten Sektors im Gesetzwerdungsprozess zu stärken (Sozialwirtschaft Österreich, 2017).

Im Sozialwesen sind fünf große Anbieter als führende Organisationen zu erwähnen, denen entweder Nähe zu einer politischen Partei oder einer Kirche zugeschrieben werden kann: Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk und Rotes Kreuz. Diese Organisationen bestehen in ihrem strukturellen Aufbau oft aus mehreren Teilorganisationen sowie Dachverbänden, und sie bieten zumeist eine Vielzahl an Dienstleistungen in unterschiedlichen Teilbereichen an. Des Weiteren gibt es am Markt mittelgroße Anbieter, die sich vermehrt auf einen Dienstleistungsbereich spezialisieren (vgl. Dimmel & Schmid, 2013). Schließlich findet sich in Teilsegmenten der Sozialwirtschaft lokal oft eine Vielzahl von kleineren Anbietern, was jedoch je nach Dienstleistungsbereich variiert. Auch in Österreich boomt seit etwa 10 – 15 Jahren der öffentliche Diskurs rund um Social Entrepreneurship. In den letzten Jahren wurde soziales Unternehmertum durch verschiedene Institutionen und Förderschienen bewusst propagiert. Derartige Förderungen sind Mittel des AWS (Austria Wirtschaftsservice der Bundeswirtschaftskammer) oder Mikrokredite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Das universitäre GründerInnenforum INiTS (Innovation into Business) unterstützt als Inkubator Start-Up-Unternehmen durch Beratungsleistungen und Startkapital. Der Impact Hub Vienna ist eine Community für Sozialunternehmen, soziale InvestorInnen, BeraterInnen, etc. Ashoka Austria vermittelt Social Entrepreneurs in der Startphase potenzielle UnterstützerInnen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue Social Business-Ideen realisiert, die unternehmerisch und innovativ eine soziale Mission verfolgen. Beispiele dafür sind etwa:

  • Das Kaffeehaus Vollpension fördert den Dialog zwischen den Generationen; SeniorInnen backen und verkaufen Kuchen, damit  wird ein Beitrag gegen Vereinsamung und Altersarmut geleistet.
  • Das Mentoringprogramm Sindbad stellt SchülerInnen und jungen Berufstätigen persönliche MentorInnen zur Seite, um gemeinsam die Zukunft in Bezug auf Ausbildung zu planen.
  • Nut & Feder bietet geflüchteten Menschen in Wien durch die Herstellung hochwertiger In- und Outdoor-Möbel eine Perspektive am österreichischen Arbeitsmarkt
  • Magdas Hotel ist ein Social Business der Caritas Wien, das ein ehemaliges SeniorInnenhaus durch Re- und Upcycling in ein modernes Hotel umgebaut hat und Menschen mit Fluchthintergrund Arbeitsmöglichkeiten bietet.

Die eingangs erwähnte Arbeitsteilung zwischen öffentlicher Hand als Financier und Nonprofit Organisationen als Trägerinnen in der Sozialwirtschaft zeigt auch ein Blick auf die Finanzierung dieser Leistungen. So stammen ca. 80% aller Einnahmen im Sozialwesen von der öffentlichen Hand (vgl. Pennerstorfer, Schneider, & Reitzinger, 2015, S. 19f.). Staatliche Transfers werden einerseits in Form von Subventionen geleistet. Der überwiegende Anteil besteht jedoch aus Zahlungen auf Basis von Leistungsverträgen. Diese Art von Finanzierung ist von steigender Bedeutung für sozialwirtschaftliche Unternehmen. Eine Untersuchung von österreichischen NPOs zeigte, dass der ohnehin schon hohe Anteil an Umsätzen aus Leistungsverträgen mit der öffentlichen Hand zwischen den Jahren 2007 und 2014 weiter gestiegen ist, während der Anteil der Subventionen um ca. dasselbe Ausmaß gesunken ist (vgl. Pennerstorfer et al., 2015, S. 41).

Ebenso nutzen sozialwirtschaftliche Organisationen seit den 1990er Jahren verschiedene Förderoptionen der Europäischen Union als (zusätzliche) Finanzierungsvariante, um im Rahmen von  innovativen Projekten neue Dienstleistungen für spezifische Zielgruppen zu erproben. Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Österreich fördert bspw. Projekte im Bereich Arbeit, Bildung und Armutsbekämpfung. Die Nutzung von EU-Geldern setzt jedoch auch entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen sowie spezifisches Knowhow von Seiten der Projektantragsteller voraus; das begünstigt meist größere und erfahrene sozialwirtschaftliche Organisationen (vgl. Zierer, 2018).

3 Soziale Arbeit in Österreich

Die Soziale Arbeit in Österreich blickt auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurück. Ilse Arlt gründete 1912 die Vereinigten Fachkurse für Volkspflege – die erste Fürsorgerinnenschule in Wien. Danach wurde die Ausbildung postsekundär – zuletzt an Akademien für Sozialarbeit – angeboten; seit 2001 werden SozialarbeiterInnen an Fachhochschulen ausgebildet. Seit 2008 werden das dreijährige Bachelorstudium und zweijährige Masterstudiengänge mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten (z.B. Kinder- und Familienzentrierte Soziale Arbeit; Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit) angeboten. Doktoratsoptionen werden nur vereinzelt an Universitäten genutzt. Die hochschulische Verortung der Ausbildung hat die akademische Entwicklung der Handlungswissenschaft Soziale Arbeit von der Profession in Richtung Disziplin unterstützt. Zahlreiche Forschungsprojekte an den Fachhochschulstandorten in den einzelnen Bundesländern zeugen von einer verstärkten wissenschaftlichen Orientierung der Lehrenden. Zur Förderung des wissenschaftlichen Diskurses der Sozialen Arbeit in Österreich und zur Etablierung einer Sozialarbeitswissenschaft wurde 2008 das online-journal Soziales Kapital gegründet.

Die einzelnen Fachhochschulen kommen in den Bachelorstudiengängen für Soziale Arbeit einem generalistischen Ausbildungsziel nach, um AbsolventInnen für Tätigkeiten in unterschiedlichen  Arbeits- bzw. Berufsfeldern zu befähigen: Kinder/Jugend/Familie; Ältere Menschen; Materielle Sicherheit; Gesundheit; Beruf und Bildung; Migration; Frauen/Mädchen, Männer/Burschen; in Zwangs- und Normierungskontexten; im sozialen Raum; Sozialpädagogik mit Kindern/Jugendlichen/ Erwachsenen und Internationale Sozialarbeit.

Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge an österreichischen Fachhochschulen wurde die Bezeichnung der Studienprogramme von „Sozialarbeit“ in „Soziale Arbeit“ geändert; damit war ein neuer Qualifizierungsanspruch für den Bereich der Sozialen Arbeit als auch der Sozialpädagogik verbunden (Sting, 2015). Die Diskussion rund um Sozialarbeit und Sozialpädagogik unter der gemeinsamen Klammer „Soziale Arbeit“ scheint jedoch noch weiter anzudauern. Einen Einfluss darauf hat auch die diverse Ausbildungslandschaft für Sozialpädagogik: einige Standorte (z.B. Baden, Wien) bieten Kollegs (auf postsekundärer Ebene) an, die Universität Graz bietet sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium Sozialpädagogik an; andere Universitäten bieten lediglich sozialpädagogische Studienschwerpunkte im Bereich der Erziehungswissenschaften an (Bsp. Innsbruck, Salzburg); an Fachhochschulen wird ein Masterlehrgang Sozialpädagogik (Bsp. St. Pölten) angeboten.

2012 wurde die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (OGSA) als österreichweiter Zusammenschluss von ExpertInnen zur Förderung der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit und Vernetzungsplattform für Forschung, Theorie und Lehre gegründet. Ziel ist es, gemeinsame Tagungen und Symposien durchzuführen, Publikationen zu forcieren, Fachkommissionen zu bilden und Stellungnahmen zu hochschul-, wissenschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen zu geben.

Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich des Verbandes der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ KV 2018) regelt, wie schon erwähnt, den Kollektivvertrag für vier Fachgruppen: Gesundheits- und Soziale Dienste, Kinderbetreuung/Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen und Behindertenarbeit/Psychosoziale Arbeit. SozialarbeiterInnen finden sich meist in der 8. der insgesamt 9 Verwendungsgruppen; für BetreuerInnen in der offenen Jugendarbeit gilt die Verwendungsgruppe 7. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden) haben eigene Gehaltsschemata.

Ein Berufsgesetz oder –register, das den Rahmen für Ausbildung, Beschäftigte, NutzerInnen und Trägerorganisationen zur Regelung des Zugangs zur Profession und zur Beschreibung der Aufgabengebiete vorgibt, existiert in Österreich (noch) nicht. Seit den 1990er Jahren gibt es jedoch eine Diskussion rund um den Entwurf eines Berufsgesetzes, der vom Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) in zahlreichen politischen Gremien vorgelegt wurde. Mit den ersten AbsolventInnen der Masterstudiengänge für Soziale Arbeit (v.a. für jene ohne grundständiges Bachelorstudium Soziale Arbeit) stellte sich die Frage der Berufsberechtigung und des Berufszuganges in einer neuen Form. Ein Blick auf den „Karrierekompass“ des österreichweiten Arbeitsmarktservices zeigt, dass SozialarbeiterInnen sich mit Lebens- und SozialberaterInnen, SozialbetreuerInnen, JugendarbeiterInnen oder –betreuerInnen, Case ManagerInnen, SozialmanagerInnen u.v.a.m. in ähnlichen Arbeitsfeldern befinden. Eine klare Abgrenzung gibt es nur gegenüber MediatorInnen und PsychotherapeutInnen, die ihre Tätigkeit über entsprechende Gesetze geschützt haben. Für SozialarbeiterInnen bietet ein weiterführendes (Master-)Studium für Mediation, Psychotherapie oder Supervision eine zusätzliche Option im Hinblick auf eine freiberufliche  Tätigkeit.

4 Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Mitarbeitende und LeiterInnen in sozialwirtschaftlichen Organisationen

Wie auch in vielen anderen westlichen Ländern zeigte sich in Österreich schon seit den 1990er Jahren ein Trend zur Vermarktlichung bzw. Ökonomisierung in der Sozialwirtschaft (vgl z.B. Diebäcker, Ranftler, Strahner, & Wolfgruber, 2009a; Simsa, 2013). Diese macht sich durch eine stärkere Orientierung an Marktprinzipien und eine vermehrte Verwendung von Managementtechniken in sozialwirtschaftlichen Organisationen bemerkbar. Das vorherrschende Paradigma des New Public Management in der Verwaltung wurde auch an sozialwirtschaftliche Organisationen weiter gegeben. Dies kann hauptsächlich durch die schon erwähnte Änderung in der vertraglichen Beziehung zur öffentlichen Hand erklärt werden. Während in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Subventionen den größten Stellenwert hatten, wurden diese ab Beginn der 1990er Jahre zunehmend durch Leistungsverträge ersetzt (Meyer & Simsa, 2013). Diese spezifizieren häufig die Art und Ausgestaltung (u.a. Qualitätskriterien) der zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Zielgruppen. Mit den Leistungsverträgen stiegen die Rechenschaftspflichten gegenüber dem Geldgeber und der allgemeinen Öffentlichkeit, womit auch die Kennzahlenorientierung innerhalb der Organisationen stieg (Neumayr & Pennerstorfer, erscheinend). Mit dieser Entwicklung einhergehend konnte auch eine Professionalisierung des Managements beobachtet werden. Leistungsverträge werden häufig in kompetitiven Vergabeverfahren vergeben, sodass der Wettbewerb um öffentliche Mittel für viele Organisationen stieg. Im Zuge dieser Verfahren wurde der Markt häufig auch für gewinnorientierte Unternehmen geöffnet.

In den letzten 10 Jahren konnte wiederum ein Wandel der vertraglichen Beziehung zur öffentlichen Hand beobachtet werden: Es zeigt sich, dass sozialwirtschaftliche Organisationen zunehmend unter Druck geraten, nicht nur über ihre erstellten Leistungen Bericht zu erstatten, sondern die Wirkung der Leistungen zu beweisen. (vgl. dazu auch Neumayr & Pennerstorfer, erscheinend). So können die Errechnung eines SROI-Wertes (Social Return on Investment) oder die Erstellung von Wirkungsberichten als Indikatoren für diesen Wandel dienen (Simsa, 2017). Zahlreiche Organisationen haben SROI-Analysen durchgeführt, andere arbeiten mit konkreten Wirkungskennzahlen bzw. –ketten, um Output, Outcome und Impact nachvollziehbar zu machen und um sowohl den Beitrag für die KlientInnen als auch die Gesellschaft nachvollziehbar zu machen (vgl. z.B. Dialog, 2018; Neustart, 2017). Die öffentliche Hand steuert wirkungsorientiert, indem Leistungsverträge auf bestimmte Wirkungsziele fokussieren (vgl. Astleithner, 2012; Greiling & Stötzer, 2015). Das aktuell laufende Pilotprojekt in Oberösterreich -„Ökonomisches und soziales Empowerment von gewaltbetroffenen Frauen“ – in Form eines Social Impact Bonds zeigt, dass neue Wege der Finanzierung auch in Österreich „angekommen“ sind (vgl. BMASK, 2017, S. 139ff.). Dieses hat derzeit jedoch eher experimentellen Charakter, und es bleibt abzuwarten, wie und ob sich diese Art der Projektfinanzierung zukünftig weiter entwickeln wird.

Für Österreich liegt eine Vielzahl an Untersuchungen vor, die sich mit Auswirkungen der oben beschriebenen Entwicklungen (insbesondere in der Art der Finanzierung und der Beziehung zwischen öffentlichen Auftraggebern und ausführenden Organisationen) auf die österreichische Sozialwirtschaft, die Praktiken der Organisationen und die Arbeitsbedingungen in den Organisationen beschäftigen:

So wurde für Österreich festgestellt, dass der Wettbewerb in der Mittelvergabe in Österreich hauptsächlich zu einem Preiswettbewerb geführt hat (vgl. Schneider & Trukeschitz, 2007). Dimmel (2012) stellt fest, dass die öffentlichen Vergabeverfahren besonders die großen Anbieter begünstigt sind. Dieses Bild konnte auch in einer empirischen Studie für Österreich bestätigt werden. Ein aktuell laufendes Projekt am Institut für Sozialpolitik der WU Wien analysiert die Wachstumsraten von österreichischen Sozialorganisationen in den Jahren 2003 – 2014 konnte zeigen, dass große Anbieter in der Tat höhere Wachstumsraten aufweisen, und besonders kleinere Organisationen schwerer von der Wirtschaftskrise und öffentlichen Sparmaßnahmen getroffen wurden als größere (Reitzinger, Pennerstorfer, & Schneider, erscheinend). Hier bleibt abzuwarten, wie und ob eine Veränderung der Marktstruktur zugunsten einiger weniger großer Anbieter (zumindest in Teilbereichen der Sozialwirtschaft) auch zu Veränderungen in den Machtrelationen zwischen öffentlicher Hand und Trägern führen wird (vgl. dazu auch Greiling & Stötzer, 2015). Eine Befragung von österreichischen Nonprofit Organisationen über die Entwicklungstrends der letzten fünf Jahre zeigte, dass knapp die Hälfte aller teilnehmenden Organisationen aus dem Sozialwesen beantwortete, dass sich der Wettbewerbsdruck ein wenig oder stark erhöht hat (vgl. Pennerstorfer et al., 2015, S. 26).

Innerhalb der Organisationen zeigt sich, dass der vorherrschende Preiswettbewerb eher innovationshemmend wirkt (Schneider & Pennerstorfer, 2014, S. 179). Leitner (2009) zeigt in seiner Arbeit für Österreich, dass für die Entwicklung von Innovationen überschüssige organisationale Kapazitäten und Mittel wesentlich sind, und vor allem überschüssige Personalkapazitäten sind für die Innovationsleistung einer Organisation bedeutsam. Es zeigt sich auch in diesem Bereich, dass sich besonders kleinere Organisationen schwer tun, Finanzierung für die Entwicklung von Innovationen zu bekommen (vgl. Pennerstorfer & Heitzmann, 2016). Zahlreiche sozialwirtschaftliche bzw. Nonprofit Organisationen nutzen seit den 1990er Jahren verschiedenste EU-Förderoptionen, um im Rahmen von Projekten neue Dienstleistungsangebote, Tätigkeitsbereiche, Zielgruppen oder Märkte zu erschließen. Als besonders innovationsfördernd und verhältnismäßig wenig bürokratisch wurde die EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL bis 2006 erlebt. Die Fördergelder in den nachfolgenden Förderperioden 2007-2013 und 2014-2020 begünstigen jedoch immer häufiger größere, erfahrene sozialwirtschaftliche Organisationen, die über die entsprechenden personellen Ressourcen sowie über die jahrelangen Erfahrungen zur Nutzung entsprechender „Calls“ (Aufforderung zur Einreichung von Projekten) verfügen; sie sind eher imstande, die erforderliche Kofinanzierung und Vorfinanzierung bei Projekten sicherzustellen sowie etwaige Risiken entsprechend abzufedern. Für diese Organisationen setzen EU-Projekte eine strategische, Marketing-, Organisations- oder/und Personalentwicklungs-Entscheidung voraus (vgl. Zierer, 2015, 2018). Tendenziell gehen verschiedene sozialwirtschaftliche Organisationen zu gemischten Finanzierungsformen über. Ohne Fundraising, Sponsoring-Verträge und Spenden wären bestimmte Angebote für verschiedene Zielgruppen nicht mehr möglich. Das seit 2001 bestehende österreichische Spendengütesiegel (OSGS) garantiert durch ein System von Standards für spendensammelnde Nonprofit Organisationen deren strenge und korrekte Spendenmittelaufbringung und –verwaltung.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die langfristige Perspektive der jüngst mittels Crowdfunding gegründeten neuen Social Business gestaltet und ob erste vereinzelte Initiativen von Sharing Economy oder anderer alternativer Wirtschaftsformen in Zukunft auch in sozialwirtschaftlichen Organisationen gelebte Praxis werden wird.

Die LeiterInnen und MitarbeiterInnen zahlreicher sozialwirtschaftlicher Organisationen und NGOs in Österreich sehen sich angesichts der ÖVP-FPÖ-Regierung seit Dezember 2017 mit veränderten sozialpolitischen Zielen und Maßnahmen konfrontiert, die Auswirkungen auf verschiedene Zielgruppen bzw. AdressatInnen sozialer Dienstleistungen haben. Ein Diskussionspunkt ist eine bundeseinheitliche Regelung der bislang länderspezifischen Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) – mit dem Ziel, v.a. bei Asylberechtigten Einsparungen vorzunehmen. Budgetkürzungen im Bereich des Arbeitsmarktservice bedingen eine Verringerung des bisherigen Kursangebotes (v.a. für Zugewanderte). Frauenspezifische Einrichtungen (z.B. für von Gewalt betroffene Frauen) sehen sich ebenfalls neuen finanziellen Unsicherheiten gegenüber. Zusätzlich ist eine Tendenz zu verstärkter Punitivität gegenüber Zielgruppen im öffentlichen Raum – z.B. wohnungs-/obdachlosen oder bettelnden Menschen – beobachtbar: davon zeugen etwa das Alkoholverbot der Stadt Wien am Praterstern (2018), Bettelverbote in verschiedenen Landeshauptstädten. All diese Entwicklungen haben konkrete Auswirkungen auf die sozialarbeiterische Betreuung dieser Zielgruppen.

Ebenso konnte für einige Handlungsfelder wie z.B. der Flüchtlingsbetreuung exemplarisch gezeigt werden, dass der Preiswettbewerb negative Auswirkungen auf Qualitätsaspekte hat (Schenk, 2015; Schneider & Trukeschitz, 2007). Es zeigt sich auch, dass durch Leistungsverträge und wirkungsorientierte Steuerung es zunehmend schwieriger wird, nicht-abrechenbare Aktivitäten durchzuführen. Stattdessen fördert das Vergabewesen Spezialisierung, Standardisierung und Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen (vgl. z.B. Diebäcker et al., 2009a). In diesem Kontext wurden Überlegungen angestellt, dass die Entwicklungen zu einer möglichen Funktionsverschiebung in Organisationen führen könnte, wobei besonders die Interessensvertretungs- und die Gemeinschaftsbildungsfunktion unter Druck geraten könnten. Verschiedene Forschungsprojekte zu dieser Frage gelangten jedoch zu keinem einheitlichen Ergebnis (Maier, Leitner, Meyer, & Millner, 2009; Neumayr, Schneider, & Meyer, 2015).

Finanzielle Unsicherheiten, die durch Wettbewerbsverfahren und kurze Vertragslaufzeiten zunahmen, wurden schließlich auch auf die MitarbeiterInnen übertragen. Wie auch in anderen Ländern wird eine Prekarisierung der Beschäftigungsbedingungen beobachtet. MitarbeiterInnen sind gefordert, mit einer Ausweitung des Arbeitspensums bei sinkenden Zeitressourcen und vermehrten Dokumentationsaufwand umzugehen (vgl. z.B. Diebäcker, Ranftler, Strahner, & Wolfgruber, 2009b; Dimmel, 2012). SozialarbeiterInnen befinden sich im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten, die maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Ein wachsender Wettbewerbsdruck auf sozialwirtschaftliche Organisationen verstärkt den Effizienzdruck auf sie. Die Vorgabe von Wirkungszielen, die einen Beratungs- bzw. Betreuungserfolg markieren, führen oft dazu, dass sich Hilfeangebote vor allem an jene KlientInnen, KundInnen bzw. AdressatInnen Sozialer Arbeit richten, die einen Beratungs- bzw. Betreuungserfolg versprechen und bei denen sich der Mitteleinsatz als effektiv und effizient erweist (Creaming-Effekt). Zeitlich limitierte Leistungsaufträge bringen die Fachkräfte unter Druck und erzeugen Unsicherheit. Darüber hinaus sehen sie sich gefordert, ihre Dienstleistungen detailliert und umfangreich zu dokumentieren und Beratungs- bzw. Betreuungsziele in immer kürzerer Zeit für immer klarer eingegrenzte KlientInnengruppen zu erreichen. 2007 trat mit der „Wiener Erklärung zur Ökonomisierung und Fachlichkeit in der Sozialen Arbeit“ KRISO (Kritische Soziale Arbeit) an die Öffentlichkeit; sie beinhaltete Kritikpunkte an der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit  und befürchtete den Verlust professioneller Selbststeuerung für die Soziale Arbeit durch ökonomische Fremdbestimmung, eine Beschränkung auf Messbarkeit und Standardisierung, den Ausschluss von KlientInnen durch knappe Ressourcen, den Verlust fachlicher Möglichkeiten für die Soziale Arbeit durch verstärkten Konkurrenz- und Kostendruck sowie den Verlust öffentlicher Kritik- und Vermittlungsfunktion angesichts ihrer Politisierung.

Die österreichische Sozialwirtschaft kann vielfach als Niedriglohnsektor beschreiben werden. Der Frauenanteil unter den Beschäftigten ist sehr hoch (80% im Sozialwesen), ebenso verzeichnet die Branche sehr hohe Teilzeitquoten (über 60% im Sozialwesen) (vgl. Leisch et al., 2016; Pennerstorfer et al., 2015; Schneider et al., 2011). Untersuchungen zeigten auch, dass ArbeitnehmerInnen in der Sozialwirtschaft überdurchschnittlichen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind (vgl. Schneider et al., 2011) und besonders häufig Burnout-gefährdet sind (Dimmel, 2012). Wenig überraschend zeigt sich teilweise Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen, hohe Fluktuation und Personalmangel als Problemlagen in diesen Berufsfeldern.

Parallel dazu widerspiegelten gerade die Flüchtlingsbewegungen 2015 und 2016, dass es ein wiedererstarktes zivilgesellschaftliches Engagement gibt. Um die große Zahl der AsylwerberInnen versorgen zu können, haben zahlreiche Freiwillige über einen längeren Zeitraum hindurch Aufgaben des (Sozial-)Staates übernommen und Erstversorgung und Integrationsarbeit geleistet. Der 2. Freiwilligenbericht (BMASK, 2015) konstatierte, dass die freiwillige Mitarbeit in Organisationen und Vereinen gegenüber dem Vergleichsjahr 2006 konstant blieb, hingegen das informelle freiwillige Engagement einen Zuwachs um 4 Prozent verzeichnen konnte. In dieser Zeit wurden zahlreiche sozialwirtschaftliche Organisationen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt: trotz lange Zeit unsicherer öffentlicher Finanzierung haben sie rasche Hilfe oft fernab ihres eigentlichen Kerngeschäftes geleistet; eine vorausschauende Bedarfsplanung war dabei kaum möglich.

5 Auswirkungen des demografischen und technologischen Wandels

Der demografische Wandel betrifft auch das Personal sozialwirtschaftlicher Organisationen; er stellt eine aktuelle Herausforderung für das Personalmanagement dar. Ähnlich wie in Deutschland findet aktuell ein altersbedingter Generationenwechsel in den Managementpositionen zahlreicher Organisationen statt (vgl. Maelicke, 2012, S. 15). Häufig handelt es sich dabei auch um erfahrene GründerInnen von Projekten, Vereinen und Organisationen, die meist eine langjährige Führungsposition innehaben.

Neben diesem stattfindenden Generationenwechsel sind bereits zahlreiche VertreterInnen der „Generation Y“ (Geburtenkohorten 1980-1995) und der „Generation Z“ (Geburtenjahrgänge 1995-2010) als neue MitarbeiterInnen tätig. Sie zählen zu den „Digital Natives“, wuchsen in einer „Multioptionsgesellschaft“ auf und verfügen meist über gute Bildungsabschlüsse; dennoch ist ihre Chance auf einen dauerhaften Arbeitsplatz mitunter gering („Generation Praktika“). Sie suchen sinnstiftende Tätigkeiten, berufliche Unabhängigkeit, flache Hierarchien, Teamwork, Flexibilität, einen sicheren Arbeitsplatz und eine ausgewogene Work-Live-Balance (Klaus & Albrecht, 2014). Sie finden sich meist Arbeitsbedingungen gegenüber, die durch klar vordefinierte Leistungsvorgaben und wachsenden Leistungs- und Legitimationsdruck gekennzeichnet sind und aufgrund des allgemeinen Spardiktates eine weniger langfristige Planung ermöglichen.

Der demografische Wandel bedingt weiters eine Ausweitung der Lebensarbeitszeiten und erfordert sowohl eine lebensphasengerechte Personalentwicklung (vgl. Bossman & Degen, 2017)sowie ein Generationenmanagement, das die Zusammenarbeit zwischen jüngeren und älteren MitarbeiterInnen als Teil des Diversity Managements fördert. Andererseits sind Altersstrukturanalysen in sozialwirtschaftlichen Organisationen erforderlich, um präventive (ergonomische, arbeitsmedizinische) Maßnahmen für altersgerechtes Arbeiten (Stichwort: „productive aging“) zu entwickeln und die Entwicklung und den Transfer von unterschiedlichem Wissen und Kompetenzen und Erfahrungen in altersgemischten Teams zu nutzen.

Der demografische Wandel und die Migrationsbewegungen v.a. in Richtung österreichischer Großstädte bedingt im Bereich Sozialer Arbeit, Pflege und Betreuung einen erhöhten Bedarf an qualifizierten MitarbeiterInnen, die darüber hinaus über zusätzliche sprachliche und interkulturelle Kompetenzen verfügen, um das bisherige Dienstleistungsangebot stärker an die zugewanderten MigrantInnengruppen anzupassen. Während sich die bisherigen Beratungs- und Betreuungsangebote viele Jahre v.a. an den bislang größten MigrantInnen-Communities aus ex-Jugoslawien und der Türkei orientierten, besteht nunmehr ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Sprachkompetenzen – z.B. Arabisch für die größten Flüchtlingsgruppen – afghanische und syrische StaatsbürgerInnen – die ab 2015 nach Österreich geflüchtet sind (vgl. BMI, 2015, 2016, 2017).

Eine wesentliche Herausforderung für die Sozialwirtschaft ist die Digitalisierung, die in einem hohen Tempo soziale Dienstleistungen und Geschäftsmodelle verändert. Social Media, das Internet der Dinge, spezifische Branchensoftware und rechtliche Vorgaben (z.B. die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutzgesetz) haben starke Auswirkungen auf die angebotenen Dienstleistungen und die Arbeitsabläufe der MitarbeiterInnen in verschiedenen Organisationen. Häufig werden die Konsequenzen des digitalen Wandels noch unterschätzt: neue Formen der Kommunikation und Partizipation für verschiedene Personengruppen, die Nutzung von Datenmengen z.B. für Marketingzwecke und Marktvorteile, die Rekrutierung von Ehrenamtlichen, neue Finanzierungsformen (Stichwort: Crowdfunding, Fundraising). Die klassischen Sozialräume werden um Datenräume und digitale Lebenswelten erweitert. Die Herausforderung für die Anbieter sozialer Dienstleistungen besteht nunmehr darin, sowohl die klassischen als auch die neuen Kanäle zu benutzen. (vgl. Kreidenweis, 2018, S. 21).

Kleinere und junge Organisationen im Nonprofit Sektor gehen an die aktuellen Veränderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt, meist aktiver heran als große, etablierte Organisationen. Digitalisierung wird häufig noch mit der Nutzung digitaler Tools und der Erledigung administrativer Aufgaben gleichgesetzt; dabei werden die strukturellen und prozessualen Veränderungen, die dadurch angestoßen werden, häufig unterschätzt. Digitalisierung erfordert die Auseinandersetzung mit neuen Technologien und eine Offenheit gegenüber Veränderungen und Personen, die interdisziplinär arbeiten und vernetzt agieren können (vgl. Duft, Kreutter, Peters, & Olfe, 2017).

6 Fazit

Das „goldene Zeitalter“ des korporatistischen Arrangements der nach 1945 so bedeutsamen Sozialpartnerschaft in Österreich hat ihre Hochblütephase angesichts eines veränderten ökonomischen, politischen und sozialen Umfeldes bereits hinter sich (vgl. Tálos, 2006). Der österreichische Wohlfahrtsstaat wird aktuell ganz wesentlich vor dem Hintergrund seiner Finanzierbarkeit und im Hinblick auf bevorzugte Bedingungen für österreichische StaatsbürgerInnen diskutiert. Wie auch in anderen Ländern sehen sich österreichische Organisationen der Sozialwirtschaft daher mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert: ein Wettbewerb um (zeitlich limitierte) Leistungsverträge der öffentlichen Hand, Steigerung der Qualität, Effizienz und Wirkung sozialer Dienstleistung, steigende Fallzahlen, ein erhöhter administrativer Aufwand in der KlientInnen-Dokumentation, neue KundInnen- bzw. KlientInnen-Gruppen, die Suche nach neuen Finanzierungsformen, der Druck zu Innovation u.v.a.m.

Innerhalb der sozialwirtschaftlichen Organisationen hat ein Generationenwechsel begonnen, sodass LeiterInnen und MitarbeiterInnen gefordert sind, sich den aktuellen demografischen Entwicklungen, die sowohl die Alterspyramide als auch die letzten Migrationsbewegungen mit sich brachten, ebenso zu stellen wie den zahlreichen Anforderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt und weiter bringen wird. Dadurch werden sich soziale Dienstleistungen in ihrer Form und ihrem Umfang verändern. Gleichzeitig werden sich die Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen in sozialwirtschaftlichen Organisationen ebenso verändern wie die Möglichkeiten der bisherigen KlientInnen bzw. KundInnen zur Teilhabe und Partizipation.

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Autorinnen

Astrid PennerstorferAstrid Pennerstorfer ist Assistenzprofessorin am Institut für Sozialpolitik. Im Mittelpunkt ihrer Forschung steht die Analyse von sozialen Dienstleistungsmärkten und Nonprofit Organisationen als Träger von sozialen Dienstleistungen, sowie deren Beziehung zur öffentlichen Hand.

Kontakt:
Ass.Prof. Dr. Astrid Pennerstorfer
WU Wien, Institut für Sozialpolitik
Welthandelsplatz 1
1020 Wien, Österreich
Tel: ++43 (1) 31336 5884
astrid.pennerstorfer@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/sozialpolitik

Brigitta ZiererBrigitta Zierer, FH-Prof.in Dr.in, ist Studiengangsleiterin und Lehrende am Europäischen Masterstudiengang „Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit“ und leitet das Department Soziales an der FH Campus Wien; Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Sozialwirtschaft/Sozialmanagement, Theorie und Praxis Sozialer Arbeit, EU-Förderungen und internationale Kooperationen und Projekte, Organisation; Supervisorin, Organisationsberaterin und Trainerin in freier Praxis.

FH-Prof.in Dr.in Brigitta Zierer, DSA
Departmentleiterin
Studiengangsleiterin
Koordinatorin für Weiterbildung

FH Campus Wien
Department Soziales
Europ. Masterstudium Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit
Favoritenstrasse 226, Raum A.2.20
1100 Wien, Austria
T: +43 1 606 68 77-3201
F: +43 1 606 68 77-3209
Skype: sowosec
brigitta.zierer@fh-campuswien.ac.at
www.fh-campuswien.ac.at


Fussnoten

[1] Aktuelle Werte finden sich unter:  http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/index.html

[2] Aktuelle Werte finden sich unter: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/volkswirtschaftliche_gesamtrechnungen/index.html

[3] Alle Werte zu den Sozialausgaben für Österreich und im EU-Vergleich sind der Eurostat Datenbank (ESSOSS) entnommen: (Stand: 21.6.2018) http://ec.europa.eu/eurostat/web/social-protection/data/database

[4] Aktuelle Werte finden sich unter: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/index.html

 

Zitiervorschlag
Pennerstorfer, Astrid und Brigitta Zierer, 2018. Länderporträt Österreich: Sozialpolitik, Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit. In: socialnet International [online]. 12.10.2018 [Zugriff am: 22.04.2020]. ISSN 2627-6348. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/international/de/oesterreich.html
12.10.2018 von Astrid Pennerstorfer und Brigitta Zierer

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